Allgemeine Geschäftsbedingungen der DGMK Deutsche Gesellschaft für multimediale Kundenbindungssysteme mbH für das Produkt „QR Cobble“.

Stand: 10.10.2014

1 Allgemeines

Die DGMK Deutsche Gesellschaft für multimediale Kundenbindungssysteme mbH (nachfolgend: DGMK) hat einen Stein entwickelt, der mit einem QR Code und weiteren Inhalten versehen wird – genannt QR Cobble. Der QR Cobble ist eine innovative Lösung zur dauerhaften Verbindung von realen Orten und virtuellen Inhalten. Jeder QR Cobble wird in Deutschland handgefertigt hergestellt. Die Produktion und Materialauswahl erfolgt unter dem Aspekt einer Langlebigkeit und Hochwertigkeit. Der QR Cobble ist nur in Kombination mit einem Paket aus weiteren Dienstleistungen verfügbar. Die DGMK sorgt für die Versicherung des QR Cobble, die Einbindung der digitalen Inhalte und bietet optional die laufende Aktualisierung der verknüpften digitalen Inhalte und das Einholen etwaiger straßenrechtlicher Genehmigungen für die Verlegung an.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der DGMK mit ihren Kunden. Das Angebot der DGMK richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliche Sondervermögen. Im Falle fortgesetzter Lieferungen gegenüber demselben Kunden gelten diese Geschäftsbedingungen fort, ohne dass die DGMK in jedem Einzelfall erneut auf diese Bestimmungen hinweisen müsste. Über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die DGMK die Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen.

2 Vertragsschluss und Lieferfristen

Alle Angebote sind für die DGMK freibleibend und unverbindlich. Proben, Muster, Abbildungen und Fotos gelten lediglich als Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung und Farbe des QR Cobble. Irrtümer in den Artikelbeschreibungen behält sich die DGMK vor. Mit der Zusendung des ausgefüllten und unterschriebenen Auftragsformulars gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Die DGMK kann dieses Angebot innerhalb von vier Wochen ab Zugang annehmen. Die Annahme des Angebots wird die DGMK gegenüber dem Kunden schriftlich in Form einer Eingangsbestätigung mitteilen.

Die Lieferzeit ist stark von der Materialauswahl, der weiteren Verarbeitung sowie der Anzahl und Größe des bestellten QR Cobble abhängig. Sie kann wenige Tage und bis zu maximal acht Wochen betragen. Im Rahmen der Auftragsbestätigung wird dem Kunden der voraussichtliche Liefertermin mitgeteilt. Grundsätzlich bemüht sich die DGMK eine Verlegung des QR Cobble innerhalb von sechs Wochen zu ermöglichen. Sollte der voraussichtliche Liefertermin aus Gründen, die die DGMK nicht zu vertreten hat (z.B. unverschuldete Verzögerungen der Materialbeschaffung), nicht eingehalten werden können, wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert.

Ist eine Herstellung oder Lieferung des QR Cobble nicht in angemessener Zeit möglich, ist die DGMK berechtigt ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und die entsprechenden Gegenleistungen des Kunden zu erstatten. Eine Haftung im Fall des von der DGMK nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs ist ausgeschlossen. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

3 Produktion und Verlegung

Nach Bestätigung des Auftrages durch die DGMK erhält der Kunde einen individuellen QR Code, mit dessen Hilfe der Kunde eine druckbare Vorlage für den zu produzierenden QR Cobble erstellen kann. Die Vorlage muss den zur Verfügung gestellten QR Code enthalten und den weiteren Maßgaben der Ziffer 6 dieser Bestimmungen entsprechen. Sofern eine Verlegung des QR Cobble im Boden vorgesehen ist, sollte der QR Code in der Vorlage eine Größe von 30 x 30 cm nicht überschreiten. Die Vorlage ist durch den Kunden im von der DGMK zur Produktion benötigten eps-Vorlagen-Format (vector) auf eigenen Kosten bereitzustellen. Die DGMK übernimmt für die Richtigkeit der Vorlage keine Haftung. Fehler bei der Übermittlung gehen zu Lasten des Kunden.

Der QR Cobble ist wetterfest und rutschfest und daher zur dauerhaften Verlegung in Innen- und Außenbereichen geeignet. Die sachgemäße Verlegung der QR Cobble gehört nicht zum Lieferumfang oder zur Leistung durch die DGMK und muss daher durch den Kunden selbst und in eigener Verantwortung erfolgen oder separat bei der DGMK beauftragt werden. Die DGMK übernimmt für die sachgemäße Verlegung oder die hierfür zu schaffenden Voraussetzungen wie z.B. notwendige Genehmigungen oder Einwilligungen privater Eigentümer keine Haftung. Der Standort jedes im Boden fest verlegten QR Cobble ist der DGMK umgehend schriftlich mitzuteilen, sollte der Standort nachträglich verändert werden, ist dies 14 Tage im Voraus mitzuteilen.

4 Betreuung des hinterlegten Links

Jeder QR Cobble enthält jeweils einen eigenen, spezifischen QR Code, der über einen bei der DGMK zu hinterlegenden Link auf eine externe Website, Smartphone-Applikationen oder spezielle Daten verweist. Scannt ein Nutzer den QR Code mit einem mit geeigneter Soft- und Hardware und einer aktiven Internetverbindung ausgestatten Smartphone, wird die hinterlegte Website im Browser des Smartphones angezeigt bzw. der hinterlegte Inhalt aufgerufen.

Der hinterlegte Link wird durch die DGMK verwaltet und bereitgestellt. Der Kunde kann den Link über ein CMS oder per E-Mail an die DGMK verändern. Änderungen müssen jedoch durch die DGMK freigegeben und durchgeführt werden. Per E-Mail mitgeteilte Änderungen des hinterlegten Links werden grundsätzlich innerhalb von zwei Werktagen umgesetzt. Über den individuellen Zugang des Kunden zum CMS ist eine Änderung grundsätzlich innerhalb von drei Stunden während der Geschäftszeiten der DGMK möglich. Diese sind in der Regel von Mo.-Fr. 09:00-18:00 Uhr.

5 Analyse des Nutzungsverhaltens, Optionale Betreuung der hinterlegten Inhalte

In der Nutzungsgebühr inbegriffen ist eine Auswertung über das Nutzungsverhalten der Nutzer, die den QR Cobble scannen (Tracking). Erfasst werden beim Scan des QR Cobble verschiedene technische Informationen des mobilen Endgerätes, die sodann ausgewertet und dem Kunden in Form anonymisierter Statistiken zur Verfügung gestellt werden. Die Datenschutzhinweise werden unter https://www.dgmk.net/datenschutz bereitgestellt.

Die DGMK bietet dem Kunden an, die laufende Aktualisierung, Betreuung und Wartung der verlinkten Inhalte zu übernehmen. Diese Dienstleistungen sind nicht im Preis inbegriffen und sind Gegenstand einer individuellen Vereinbarung.

6 Gestaltung des QR Cobble, hinterlegte Inhalte

Der QR Cobble kann durch den Kunden grundsätzlich frei gestaltet werden. Ausgenommen hiervon ist der durch die DGMK bereitgestellte individuelle QR Code sowie eine Abgrenzungslinie rund um den QR Cobble. Hierbei handelt es sich um eine dünne Linie mit einem kleinem QR Cobble- Abdruck zur Identifikation des Steins und der Inhalte des Angebots. Die vom Kunden bereitgestellte Vorlage sollte keine Zeichen, Bilder oder Buchstaben von weniger als 5 mm besitzen.

Der Kunde ist für die inhaltliche Gestaltung der Oberfläche des QR Cobble selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich sicherzustellen, dass die Gestaltung keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen geltende Gesetze verstößt.

Der Kunde ist ebenso für die hinterlegte Website oder die anderen Inhalte, die mit dem QR Code verlinkt werden, selbst verantwortlich. Er hat sicherzustellen, dass die Inhalte keine Rechte Dritter oder geltende Gesetze verletzen und dass sie nicht gegen Bestimmungen des Jugendschutzes verstoßen.

Die DGMK übernimmt keine Haftung für die vom Kunden gewählte Gestaltung, die hinterlegte Website oder die Inhalte und behält sich vor, Gestaltungen, die Verlinkung und Inhalte abzulehnen, die gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen. Letzteres kommt beispielsweise in Betracht, sofern Inhalte geeignet sind, die religiösen Überzeugungen anderer zu verletzen oder die rassistische, sexistische, gewaltverherrlichende oder in sonstiger Weise diskriminierende oder anstößige Äußerungen darstellen.

Die DGMK ist in derartigen Fällen berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und bisherige Leistungen anteilig in Rechnung zu stellen.

7 Versicherung

Jeder QR Cobble ist durch eine Haftpflichtversicherung versichert, die Sach- und Personenschäden im Wert von bis zu drei Millionen Euro abdeckt. Der Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn der Standort des QR Cobble gegenüber der DGMK zuvor ordnungsgemäß in Schriftform mitgeteilt wurde. Die Versicherung deckt lediglich Schäden aus der gesetzlichen Haftung. Für Schäden die bei oder durch eine unsachgemäße Verlegung des QR Cobble entstehen, haftet die DGMK nicht.

8 Nutzungsgebühr, Laufzeit und Kündigung

Für die laufende Bereitstellung des QR Cobble – Links und seiner Verwaltung, die Bereitstellung des Tracking-Tools und der Haftpflichtversicherung sowie einer Lizenz, erhebt die DGMK eine laufende Nutzungsgebühr, die sich an der Lage des QR Cobble sowie seiner Größe orientiert. Die Nutzungsgebühr wird individuell berechnet und dem Kunden vor Auftragsbestätigung mitgeteilt.

Die Beauftragung zu diesen weiteren Dienstleistungen erfolgt gemeinsam mit der Bestellung des QR Cobble durch die Absendung der Bestellung und hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht drei Monate vor Ende der ursprünglichen Laufzeit eine Kündigung in Schriftform erfolgt. Mit der wirksamen Beendigung der laufenden Betreuung wird die Verlinkung des QR Cobble deaktiviert. Die Inhalte des Kunden sind sodann nicht mehr erreichbar.

Die DGMK hat das Recht bei wesentlichen Vertragsverletzungen seitens des Kunden vom Vertrag zurückzutreten, eine wesentliche Vertragsverletzung liegt insbesondere bei Nichtzahlung trotz Fälligkeit oder vertragswidrigem Gebrauch des QR Cobble vor.

9 Genehmigungen

Erforderliche behördliche und/oder sonstige Genehmigungen, insbesondere die Genehmigung zur Platzierung und Verlegung eines QR Cobble im öffentlichen Straßenraum, sind vom Kunden selbst einzuholen. Den Preis für den Erwerb des QR Cobble und die laufende Nutzungsgebühr beinhalten die gegebenenfalls erforderlichen Genehmigungen nicht.

Auf Wunsch des Kunden übernimmt die DGMK die Beantragung einer Sondernutzungsgenehmigung bei der zuständigen Behörde. Der Kunde trägt die anfallenden Verwaltungsgebühren in Höhe von derzeit ca. 60 Euro. Eine genaue Abrechnung über die tatsächliche Höhe der Verwaltungsgebühren erfolgt nach Antragstellung, die Forderung wird sieben Tage nach Rechnungsstellung fällig. Die DGMK übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass eine Genehmigung erteilt wird. Die Wirksamkeit des übrigen Vertrages bleibt hiervon unberührt, eine versagte Genehmigung berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

10 Preise und Zahlungsbedingungen

Bei Zustandekommen eines Vertrages sind 50% der Produktions- bzw. Einmalkosten als Anzahlung im Voraus zu bezahlen. Nach Fertig- und Bereitstellung des QR Cobble sind die restlichen 50% zu begleichen. Die Forderungen sind jeweils innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Rechnung und nach Lieferung des QR Cobble fällig. Die Abrechnung der laufenden Nutzungsgebühr erfolgt im Voraus für 12 Monate es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Nach Ablauf dieser Zahlungsfristen kommt der Kunde in Verzug. Die offenen Forderungsbeträge werden mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz verzinst, wobei die DGMK sich vorbehält einen weitergehenden Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch der DGMK auf den kaufmännischen Fälligkeitszins gem. § 353 HGB unberührt.

Es gilt der Preis, der sich aus der jeweils am Tag der Bestellung gültigen Preisliste ergibt. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten alle Preise ab Werk ausgenommen Verpackung und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die drei Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten

Der Käufer trägt die Transortkosten ab Lager und die Kosten einer gegebenenfalls gewünschten zusätzlichen Versandversicherung. Sofern die DGMK dem Kunden nicht im Einzelfall die tatsächlichen Transportkosten in Rechnung stellt, gilt für eine ungesicherte Versendung im Inland eine Transportkostenpauschale in Höhe von 20 Euro. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentlichen Abgaben trägt der Kunde.

Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur bei rechtskräftig festgestellten oder unbestritten Ansprüchen. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt. Bei nach Vertragsschluss drohender mangelnder Leistungsfähigkeit ist die DGMK nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Sämtliche Zahlungen sind an folgende Bankverbindung zu tätigen: DGMK GmbH, Deutsche Bank, BLZ 100 700 00, 902 901 800 oder IBAN DE08 1007 0000 0902 9018 00, BIC DEUTDEBBXXX.

11 Lieferung, Gefahrenübergang und Verpackung

Der QR Cobble wird auf Verlangen und Kosten des Kunden an einen bestimmten Ort versandt. Mit der Absendung, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Die Sendung kann auf Wunsch des Kunden hin auf seine Kosten versichert werden.

Der Transport des QR Cobble erfordert besondere Sorgfalt. Der Versand erfolgt in warengerechter Verpackung. Sofern nicht abweichend vereinbart, ist die DGMK berechtigt, die Art der Versendung, insbesondere den Transporteur, den Versandweg und die Art der Verpackung selbst zu bestimmen. Im Falle von Rücksendungen hat der Kunde den QR Cobble angemessen zu verpacken und zu gewährleisten, dass er nicht beim Versand beschädigt wird.

12 Diebstahl

Die DGMK übernimmt grundsätzlich keine Haftung bei Diebstahl des QR Cobble. Darüber ist ggf. durch den Kunden eine gesonderte Versicherung abzuschließen.

13 Eigentumsvorbehalt

Die DGMK behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem konkreten Vertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden QR Cobble dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat die DGMK unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die vom Eigentumsvorbehalt betroffenen QR Cobble erfolgen.

Der Kunde ist verpflichtet, den QR Cobble pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht vollständig auf ihn übergegangen ist.

14 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. Unberührt bleiben die Vorschriften bei Endlieferung des QR Cobble an einen Verbraucher gem. §§ 478, 479 BGB.

Beschaffenheiten des QR Cobble, die sich aus den Eigenarten des Naturmaterials ergeben, berechtigen nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten. Zu den Eigenarten des Naturmaterials gehören die bei Natursteinen vorkommenden Adern, Flecken und Farbschwankungen und andere Abweichungen. bei Findlingen können auch Abweichungen in Maßen und Form vorkommen. Kittstellen stellen keine Mängel dar, sofern der Stein insgesamt von mittlerer Art und Güte ist. Die für die Füllung der QR Cobble verwendete Farbe ist ein umweltfreundliches Naturprodukt, welches bei Witterung oder hohem Reibungsaufkommen verfärben, auswaschen oder ausbleichen kann. Derartige Veränderungen stellen keinen Mangel dar. QR Cobble mit Schäden durch mutwillige Zerstörung werden von der DGMK nicht erstattet oder ersetzt. Für öffentliche Äußerungen Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt die DGMK keine Haftung.

Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Mangelanzeige gilt als unverzüglich, sobald sie innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich gegenüber der DGMK erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Erkennbare Mängel, Transportmängel und/oder Falschlieferungen sind in jedem Fall vor Verlegung durch den Kunden anzuzeigen.

Sollte trotz aller Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach Wahl der DGMK nachgebessert oder eine Ersatzware geliefert. Der DGMK ist stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Die DGMK ist berechtigt die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den verbleibenden Anteil des fälligen Kaufpreises bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt einen im Verhältnis zum bestehenden Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

Die QR Cobble sind nicht zur Verwendung für die Herstellung eines Bauwerkes vorgesehen, sondern sind nur als Ziersteine zu verwenden und ebenerdig zu verlegen. Etwaige Schäden an einem Bauwerk, die dadurch entstehen, dass ein QR Cobble entgegen dieser üblichen Verwendungsweise verbaut wurde, sind nicht von den Gewährleistungsrechten erfasst.

Mängelansprüche verjähren 24 Monate nach erfolgter Lieferung. Die im gesetzliche Verjährungsfrist gem. § 438 Abs. 1 Nr.3 BGB entfällt. Dies gilt jedoch nicht für etwaige Rückgriffsansprüche nach § 478 BGB Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist die Zustimmung der DGMK einzuholen. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau des mangelhaften QR Cobble noch die erneute Verlegung. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen des Kunden, insbesondere die Transport- und Verpackungskosten, sowie die Kosten der Überprüfung selbst trägt die DGMK, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden verlangt werden.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

Rückgriffsansprüche des Kunden gegen die DGMK bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Endabnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Kunden gegen die DGMK gelten die Bestimmungen dieser Klausel entsprechend.

15 Haftung

Soweit sich aus diesen Bestimmungen einschließlich der nachfolgenden Absätze nichts anderes ergibt, haftet die DGMK bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Die DGMK haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die DGMK nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, insbesondere solchen Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Fall verletzter Vertragspflichten ist die Haftung der DGMK jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die DGMK einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn die DGMK die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden, insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

16 Markenrecht

QR Cobble ist ein eingetragenes deutsches und europäisches Markenzeichen. Sämtliche Rechte liegen bei der nm newmobile UG, die von der DGMK GmbH vertreten wird. Kunden sind nicht berechtigt ohne Absprache die Marke eigenmächtig zu nutzen oder Dritten zur Verfügung zu stellen.

17 Sonstiges

Diese Bestimmung und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, sofern die DGMK ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die DGMK in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden eine Lieferung vorbehaltlos ausführt. Im Einzelfall ausdrücklich getroffene Individualabreden in Schriftform gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

Sofern nach diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen Erklärungen oder rechtserhebliche Mitteilungen abzugeben sind, bedürfen sie zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform, es sei denn ein konkretes Formerfordernis ist ausdrücklich abweichend bestimmt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.